Reichsgesetzblatt 1906
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S.318
Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 und 20 Mark. Vom 20. Februar 1906
Reichsgesetzblatt 1906, S.318
S.730
Gesetz zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen. Vom 5. Juni 1906
Reichsgesetzblatt 1906, S.730
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