Reichsbanknote 50 Mark 1906
Reichsbanknote zu 50 Mark, I. Ausgabe, vom 10. März 1906
Inhaltsverzeichnis
Benennung und Kennzeichen
Reichsbanknote zu 50 Mark, I. Ausgabe, vom 10. März 1906 (mit zwei Brustbildern der Germania);
Künstliches Wasserzeichen: Kontrollbuchstabe und "R.B.D.";
gelber Faserstreifen Vorderseite links.
Katalogreferenz: Ro 25
Bekanntmachung
Beschreibung
Vorderseite
Rückseite
Weitergehende Informationen
Mit dem Gesetz (Nr. 3201) vom 20. Februar 1906 (RGBl. 1906, S. 318) wurde die Reichsbank ermächtigt auch Banknoten auf Beträge von 50 und 20 Mark auszugeben. Nach Artikel 18 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (RGBl. S.233) und §3 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (RGBl. S. 177) durften Banknoten auf Beträge von weniger als 100 Mark bis dahin nicht ausgefertigt werden.
In der Begründung für den Gesetzentwurf wird ausgeführt, dass der Bedarf an kleinen Papierwertzeichen bis dahin ausschließlich durch Reichskassenscheine befriedigt wurde, welche nach Maßgabe des Gesetzes vom 30. April 1874 (RGBl. S. 40) in Abschnitten zu 5, 20 und 50 Mark ausgefertigt waren. Durch die Tilgung der Vorschüsse hatte sich deren Umlauf von anfänglich 174.123.565 Mark bis 1890 auf den Definitiven Antheil von 120.000.000 Mark vermindert. Gleichzeitig war die Einwohnerzahl Deutschlands bei fortschreitender Entwicklung stetig gewachsen. In der Folge war der Bestand an Umlaufenden Reichskassenscheinen pro Einwohner von 4 M im Jahre 1874 auf 2 M im Jahre 1904 gesunken. Die Reichsbank sei daher außerstande der gewünschten Überweisung derartiger Abschnitte zu entsprechen. Durch die Verabschiedung des Gesetzentwurfes könne dem Bedürfnis des Verkehrs an Wertzeichen zu 50 und 20 Mark voll entsprochen nach werden. Es sei daher in Aussicht genommen, das Gesetz betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen dahingehend abzuändern, dass Reichskassenscheine nur noch in Abschnitten zu 5 und zu 10 M ausgefertigt werden.
t.b.d.
Literatur- und Bildnachweis
- Bekanntmachung die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 Mark und 20 Mark betreffend, Staatsarchiv Wolfenbüttel: 12 Neu 13 Nr.44354, 12
- Bekanntmachung die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 Mark und 20 Mark betreffend, Reichsanzeiger und preuß. Staatsanzeiger, 21.4.1906, No. 94
- Schreiben Nr.16560 K. des RBD vom 23.7.1924 an das Staatsministerium Braunschweig, 12 Neu 13 Nr.44354, 194
- Anlage dazu: Übersicht über die bisher verausgabten Reichsbanknoten, Staatsarchiv Wolfenbüttel: 12 Neu 13 Nr. 44354, 193
- Gesetzentwurf betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 und 20 M nebst Begründung, Reichsanzeiger und preuß. Staatsanzeiger, 15.5.1905, No.114
- Hugo Hartung, Die finanzielle Rüstung der kriegführenden Staaten, Berlin, Fontane & Co., 1914
- Reinhold Zilch, Die Geschichte der kleinen Reichsbanknoten zu 20 und 50 Mark, Staatl. Museen zu Berlin, 1979
- Münzgesetz, RGBl. 1873 S. 233
- Gesetz betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen, RGBl. 1874 S. 40
- Bankgesetz, RGBl. 1875 S. 177
- Gesetz betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 und 20 Mark, RGBl. 1906 S. 318