Währungsunion: Karibik

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Ostkaribische Währungsunion

Allgemeines

Verschiedene britische Besitzungen in der Karibik und in Südamerika bekamen ab 1950 eine gemeinsame Währung. Ausgegeben wurde sie von der British Caribbean Territories (Eastern Group). Die Zahl der Teilnehmerländer variierte ständig.
Zu Beginn umfasste es Anguilla, Antigua & Barbuda, Barbados, Britisch-Guyana, Britische Jungferninseln, Dominica, Grenada, Saba, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen und Trinidad & Tobago.



1965 - 1985 (1. Serie)

Als Ausgabestelle fungierte die East Caribbean Currency Authority, die diese Werte ausgab:

  • 1 Dollar
  • 5 Dollars
  • 20 Dollars
  • 100 Dollars

Teilnehmerländer waren Anguilla, Antigua & Barbuda, Barbados, Britisch-Guyana, Britische Jungferninseln, Grenada, Saba, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen und Trinidad & Tobago.
Barbados erreichte 1961 eine Selbstverwaltung, 1966 die Unabhängigkeit und schied 1973 aus der Währungsgemeinschaft aus.
Trinidad & Tobago wurde am 31.08.1962 unabhängig und führte seine eigene Währung ein.
Britisch-Guyana wurde am 23.02.1970 unabhängig und schied aus der Währungsgemeinschaft aus.
1967 bekamen die Britischen Jungferninseln eine weitreichende Autonomie zugestanden und führten den US-Dollar als Währung ein.
Am 19.09.1983 wurde St. Kitts & Nevis unabhängig, blieb jedoch in der Gemeinschaftswährung.

Auf der Rückseite der 1. Serie sind die Teilnehmerländer namentlich aufgeführt, wobei es drei verschiedene Varianten gibt:
1. Auflistung inclusive Barbados, aber ohne Grenada
2. Auflistung inclusive Barbados und Grenada
3. Auflistung inclusive Grenada, aber ohne Barbados

Ab 1983 konnten die bis dahin nicht zuordnungsfähigen Geldscheine durch einen Kreis, in dem ein Buchstabe zu finden war, den einzelnen Teilnehmerstaaten zugeordnet werden:

  • A = Antigua & Barbuda
  • D = Dominica
  • G = Grenada
  • K = St. Kitts & Nevis
  • L = St. Lucia
  • M = Montserrat
  • U = Anguilla
  • V = St. Vincent & Grenadinen


1985 - 1993 (2. Serie)

1985 wurde die East Caribbean Central Bank gegründet, die nun für die Ausgabe der Banknoten verantwortlich wurde.
Gleich die 1. Ausgabe war allerdings von einer peinlichen Panne begleitet: auf der Landkarte der Teilnehmerländer auf der Vorderseite wurde Anguilla nicht aufgeführt. Von 1985 bis 1988 blieb diese Edition im Umlauf, ehe sie durch eine verbesserte Serie ersetzt wurde.
Die einzige Ausnahme ist der Wert zu 10 Dollars, der von dem Fehler nicht betroffen war, da dieser Wert erst in der 2. Auflage ausgegeben wurde
Es gibt diese Banknotenwerte:

  • 1 Dollar
  • 5 Dollars
  • 10 Dollars
  • 20 Dollars
  • 100 Dollars

Die Zuordnung der Länderbuchstaben blieb unverändert:

  • A = Antigua & Barbuda
  • D = Dominica
  • G = Grenada
  • K = St. Kitts & Nevis
  • L = St. Lucia
  • M = Montserrat
  • U = Anguilla
  • V = St. Vincent & Grenadinen

Besonderheiten:

  • Bei der 1., fehlerhaften Auflage haben die Banknoten Anguillas als Seriensuffix den Buchstaben V; das U ist in einem Kreis auf der linken Seite zu finden.
  • Bei der 2., fehlerberichtigten Auflage über 1 Dollar wurden nicht alle Buchstaben verwendet; für Antigua, Grenada und St. Vincent & Grenadinen gibt es keine Banknoten.
  • Die 2., fehlerberichtigte Auflage gibt es in zwei Signaturvarianten.


1993 - … (3. Serie)

Immer wieder mit weiter verbesserten Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, ist diese Serie immer noch im Umlauf.
Es gibt diese Banknoten:

  • 5 Dollars
  • 10 Dollars
  • 20 Dollars
  • 50 Dollars
  • 100 Dollars

Die Zuordnung der Länderbuchstaben blieb bis zur 5. Auflage unverändert:

  • A = Antigua & Barbuda
  • D = Dominica
  • G = Grenada
  • K = St. Kitts & Nevis
  • L = St. Lucia
  • M = Montserrat
  • U = Anguilla
  • V = St. Vincent & Grenadinen

Neu ist allerdings, dass bis zur 5. Auflage barcodeähnliche Streifen unten links auf der Vorderseite ebenfalls eine Zuordnung erlauben. Es sind insgesamt 5 mögliche breite schwarze Striche, wodurch je nach Auslassung unterschiedliche Resultate möglich sind.
Hierbei gilt folgende Systematik:

  • Antigua & Barbuda: Strich # Strich # Strich # leer # Strich
  • Dominica: Strich # Strich # leer # leer # Strich
  • Grenada: Strich # leer # leer # leer # Strich
  • St. Kitts: Strich # leer # leer # Strich # Strich
  • St. Lucia: Strich # leer # Strich # leer # Strich
  • Montserrat: Strich # leer # Strich # Strich # Strich
  • Anguilla: Strich # Strich # Strich # Strich # Strich
  • St. Vincent: Strich # Strich # leer # Strich # Strich

Besonderheiten:

  • Die 1. Auflage von 1993 ist daran erkennbar, dass die Wertziffer auf der Vorderseite oben links farbig unterlegt ist.
  • Die 2. Auflage von 1994 ist daran erkennbar, dass die Wertziffer auf der Vorderseite oben links keinen Unterdruck aufweist.
  • Die 3. Auflage von 1998 besteht nur aus dem Wert zu $100, der an einem zusätzlichen Goldfolienelement und einem durchbrochenen Sicherheitsfaden erkennbar ist. Der Anbau des Gebäudes vorderseitig ist lang.
  • Die 4. Auflage von 2000 weist für alle Werte ein Goldfolienelement und einen durchbrochenen Sicherheitsfaden auf; der Anbau des Gebäudes auf der Vorderseite ist kurz.
  • Die 5. Auflage von 2003 weist für alle Werte ein eckiges Silberfolienelement und einen durchbrochenen Sicherheitsfaden auf; der Anbau des Gebäudes auf der Vorderseite ist kurz. Bis heute sind allerdings noch nicht alle Werte mit allen Kennbuchstaben ausgegeben: $5 von Montserrat, $50 von Anguilla und $100 von Anguilla und Dominica sind noch nicht im Umlauf.
  • Die 6. Auflage von 2008 verzichtet auf die Suffixe, die eine Länderzuordnung erlauben. Stattdessen wird das Serienpräfix zweibuchstabig. Auch der Barcode ist ersatzlos gestrichen worden. Alle Werte haben ein eckiges Silberfolienelement und einen durchbrochenen Sicherheitsfaden; der Anbau des Gebäudes auf der Vorderseite ist kurz.


Übersicht über die bekannten Kontrollnummernbereiche

Die East Caribbean Central Bank ist mit Informationen sehr zurückhaltend, es sind praktisch keinerlei Angaben über die Auflagenhöhe der einzelnen Scheine zu erhalten.
Durch eine fortlaufende Numerierung der Scheine kann jedoch die Auflage abgeschätzt werden und daraus lassen sich dann Schlüsse über einen Wert, der nicht in allen Fällen mit denen im SCWPM genannten Beträgen übereinstimmen muss, ziehen.