Papiergeldumlauf der deutschen Staaten am 01. Januar 1856
Aus Moneypedia
Version vom 2. Juni 2007, 21:58 Uhr von 62.226.139.157 (Diskussion) (Die Seite wurde neu angelegt: Das Papiergeld der deutschen Staaten am 1. Januar 1856. Tabellarische Übersicht des gesamten Staats- und Privatpapiergeldes mit Angabe des Betrages des Emission, der ...)
Das Papiergeld der deutschen Staaten am 1. Januar 1856.
Tabellarische Übersicht des gesamten Staats- und Privatpapiergeldes mit Angabe des Betrages des Emission, der Verteilung auf den Kopf der Einwohnerzahl, der Bestimmungen über die Einlösung und Sicherstellung.
Im Auftrag des Fabrik- und Handelsvorstandes zusammengestellt von Friedrich Noback, Direktor der öffentlichem Handelsanstalt zu Chemnitz.
Dies ist eine Abschrift der 1856 im Verlag von Otto Wigand, Leipzig, erschienenen Broschüre, stellenweise erweitert um Katalognummern und Abbildungen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Preussen
- 2 Sachsen
- 3 Hannover
- 4 Kurhessen
- 5 Sachsen-Weimar
- 6 Sachsen-Koburg-Gotha
- 7 Sachsen-Meiningen
- 8 Sachsen-Altenburg
- 9 Anhalt-Dessau-Köthen
- 10 Anhalt-Bernburg
- 11 Braunschweig
- 12 Mecklenburg-Schwerin
- 13 Schwarzburg-Rudolstadt
- 14 Schwarzburg-Sondershausen
- 15 Reuss
- 16 Waldeck
- 17 Lübeck
- 18 Baiern
- 19 Würtemberg
- 20 Baden
- 21 Hessen
- 22 Nassau
- 23 Hessen-Homburg
- 24 Frankfurt
- 25 Österreich
- 26 Holstein
Preussen
Name des Papiergeldes und Abschnitte desselben |
Betrag | Einlösungskassen und Annahmestellen |
Bestimmungen über die Sicherheit | Bestimmungen über die Einberufung |
Datum der Gesetze |
Kassenanweisungen zu 1, 5, 10, 50 und 100 Thaler | 30.842.347 Thaler Staatspapiergeld | Einlösungskasse ist das "Realisations-Contor" in Berlin. Sie haben Zwangsumlauf und werden daher auch bei allen öffentlichen Kassen zum Nennwert angenommen | Sie sind als unverzinsliche Staatsschuld garantiert; eine besondere Sicherheit ist nicht bestellt | Dieselben sind vorbehalten. Doch nach dem Staatsvertrag von 1850 eine Einlösungsfrist von mindestens 4 Wochen, die wenigstens drei Monate vor ihrem Ablauf anzukündigen ist. | Gesetze vom 4. Dez. 1809, 17. Jan. 1820, 21. Dez. 1824, 22. April 1827, 14. Nov. 1835, 5. Dez 1836, 9. Mai 1837, 7. März 1850, 19. Mai 1851, 2. Nov 1851 |
Noten der preußischen Bank zu 25, 50, 100 u. 500 Thaler (Ausserdem ca. 11.000.000 Thlr. Giro-Anweisungen oder sogen. Checks der Bank, die namentlich in Berlin selbst wie Banknoten umlaufen.) |
21.000.000 Thaler Privatpapiergeld | Einlösungskassen sind die Hauptbankkasse in Berlin und die Provinzialbankkontore, letztere nach Maßgabe ihres barbestandes. Sie werden bei allen öffentlichen Kassen zum Nennwert angenommen. | Die Gesamtsumme der Noten darf bis zu 24 Mio. Thalern gehen, welche Summe auch erreicht ist. Vom Betrage der umlaufenden Noten müssen 2/6 in barem Gelde oder Silberbarren, 3/6 mindestens in diskontierten Wechseln, das Übrige in Lombardforderungen mit bankmäßiger Sicherheit in den Bankkassen vorhanden sein (ausser den zu den übrigen Geschäften erforderlichen Barschaften und Effekten). | Dieselben sind vorbehalten | Bankordung vom 18. Juli 1846 |
Noten der Bank des berliner Kassen-Vereins zu 10, 20, 50, 100 u. 200 Thlr. | 1.000.000 Thaler Privatpapiergeld | Kasse der Bank | |||
Noten der Ritterschaftlichen Privatbank in Pommern zu Stettin zu 10, 20, 50 u. 100 Thlr. | 1.000.000 Thaler Privatpapiergeld | Kasse der Bank | |||
Noten der städtischen Bank in Breslau zu 1, 5, 25 u. 50 Thlr. | 1.000.000 Thaler Privatpapiergeld | Kasse der Bank |