Geldkarte
Hintergrund
Mitte der 1980er Jahre wurde in der DDR mit dem Aufbau eines elektronischen Scheckkartensystems begonnen. Jeder Inhaber eines Girokontos konnte eine Geldkarte erhalten und damit im Rahmen seines Kontoguthabens an allen Geldautomaten des Landes kostenfrei Geld abheben – Überziehungskredite gab es nicht (Der Abhebebetrag musste zwischen 40 und 500 Mark liegen und glatt durch 10 zu teilen sein). Der Geldautomat gab nur Banknoten der DDR zu 20- und 50 Mark aus. Im Unterschied zur heutigen EC-Karte wurde nicht auf der Karte, sondern schon auf dem Antrag unterschrieben. Die Unterschrift, wurde praktisch ein eingedruckter Bestandteil der Karte. So konnte die Unterschrift nicht verwischen und war fälschungssicher. Auf dem Antrag wurde ebenfalls ein Passbild aufgeklebt. Der Antrag selbst stellte somit auch gleichzeitig den eigentlichen „Rohling“ für die Karte dar.
Ebenfalls beim Antrag musste der Persönliche Bank Code (Abk. PBC, heute die sog. PIN) gewählt werden. Es war eine vierstellige Zahl vorgeschrieben, welche frei gewählt werden konnte, aber nicht das Geburtsdatum des Antragstellers darstellen durfte. Diese wurde über eine Nummern-Tastatur eingegeben und codiert (mit einer Diskette) dem Antrag mitgegeben. Auf der Karte war neben dem Namen und Kontonummer auch noch die Personenkennzahl angegeben.
Jedoch war bis zum Ende der DDR das Netz der Geldautomaten nicht sehr dicht, so dass sich dieses System nur in größeren Städten durchsetzen konnte. Insgesamt waren nur 274 Automaten installiert worden. Da die meisten in Eingangsbereichen von Bankfilialen installiert und somit nur während der Schalterzeiten zugänglich waren, hielt sich der Nutzen in Grenzen. Ein weiteres Manko war die hohe Ausfallquote der Automaten.
Die Hauptursache hierfür: die Geldkassetten wurden nicht mir vorgeprüften Scheinen bestückt, die Automaten führten erst bei Auszahlung eine Echtheitsprüfung der Scheine durch. Wurde auch nur ein Fehler gefunden schaltete sich der Automat ab. Bei der Qualität der Scheine erfolgte dies fast täglich.
Mit Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion mit der Bundesrepublik Deutschland wurden die Geldautomaten der DDR auf die Ausgabe von DM umgestellt, aber der Anteil der mit DM funktionsfähigen Geldautomaten war eher gering. Dies lag teilweise an der in dieser Zeit insgesamt recht schwierigen Bargeldbeschaffung, da Schecks, die in der DDR ein übliches und sicheres Zahlungsmittel waren, weder vor noch nach Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion in der Bundesrepublik Deutschland eingelöst werden konnten, die Geldkarte dort ebenfalls nicht nutzbar war und die Ausgabe von EC-Karten sowie die Aufstellung der entsprechenden Geldautomaten in der DDR erst nach und nach erfolgen konnte. In Planung war auch die Möglichkeit der Bezahlung an Tankstellen, Bahnhöfen und Kaufhallen (Supermärkte), jedoch kam es aufgrund des Zusammenbruchs der DDR nicht mehr dazu.
Die Karte
Auf der Karte finden sich folgende Angaben:
- Name
- Kontonummer
- PKZ (Personenkennzahl)
- Unterschrift
- Passfoto!
- Ausstelldatum (Anhand bekannter Karten kann die Ausstellung zwischen Januar 1987 und Februar 1989 eingegrenzt werden)
- Nummer der Folgekarte (zum Beispiel 87/1 bedeutet erste ausgestellte Karte.) Bei Kartenverlust, Kartendefekt, etc. erfolgte die Neuausstellung der Geldkarte dann zum Beispiel mit der Bezeichnung 88/2.