Euro
Inhaltsverzeichnis
Gültigkeit der Eurobanknoten (Gründungsmitglieder)
Die Euro-Banknoten sind seit dem 1. Januar 2002 gesetzliches Zahlungsmittel in allen an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Mit den Euro-Banknoten kann im gesamten Euro-Währungsgebiet bezahlt werden. Zudem sind die Euro-Banknoten in allen Ländern des Euroraums identisch.
Der Euroraum bestand am 1.1.2002 aus folgenden 12 Mitgliedsländern:
1. Nordeuropa: Finnland
2. West- und Zentraleuropa: Deutschland, Österreich, Frankreich, Irland sowie den Beneluxländern
3. Südeuropa: Spanien, Portugal, Italien, Griechenland und Slowenien
Nicht an der gemeinsamen Währung nehmen die Länder Großbritannien, Dänemark und Schweden teil.
Über außenpolitische Veträge mit Italien, Frankreich und Spanien ist der Euro in
4. Vatikan und San Marino
5. Monaco und Andorra
gültig. Daneben ist der Euro auf dem Balkan gültiges Zahlungsmittel, nämlich in
6. Montenegro und dem Kosovo.
Gültigkeit der Eurobanknoten (Erweiterung seit 2007)
2007 führte Slowenien den Euro ein, 2008 die südeuropäischen Länder Malta und Zypern.
Folgende Länder sollten den Euro einige Jahre später einführen:
- von den früheren Sowjetrepubliken: die drei baltischen Staaten
- von den mittel-/südosteuropäischen Ländern: Slowakei, Slowenien
- von den südeuropäischen Staaten: Zypern und Malta
Indirekt über die DM sind der bulgarische Lew und die bosnische Mark sowie verschiedene französische Kolonien an den Euro gebunden.
Drei ehemalige Staaten des Warschauer Paktes (Ungarn, Polen und Tschechien) haben bisher ihre eigene Währung behalten, ebenso wie Dänemark, Schweden und Großbritannien. Auch in Rumänien und Bulgarien steht die Euro - Einführung noch aus.
Gültigkeit des Euros außerhalb Europas
In den folgenden Gebieten ist der Euro ebenfalls eingeführt:
Portugiesische Staatsgebiete: (1) Azoren und (2) Madeira
Französische Staatsgebiete: (3) Französisch-Guyana (Südamerika), (4) Guadeloupe (Karibik), Martinique (Karibik) und Französisch-Guayana (5) Saint-Pierre und Miquelon (6) La Rèunion (Indischer Ozean) als Überseedepartements
Spanische Staatsgebiete: die kanarischen Inseln als spanisches Staatsgebiet (z.B. (7) La Palma, (8) Teneriffa, (9) Gran Canaria, (10) Fuertoventura und (11) Lanzarote)
Auch auf den folgenden Inseln gilt der Euro: Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon
Durch eine indirekte Bindung über den französischen Franc sind außerdem an den Euro gebunden:
(12) Zentralafrika (100 CFA-Franc = 1 FF)
(13) Polynesien (1000 XFP bzw. CFP-Francs = 55 FF)
Im Pazifik befinden sich Wallis & Futuna, Neukaledonien und Französisch-Polynesien. Diese Gebiete sind unabhängiger und die Einführung des Euro betraf sie nur dahingehend, dass ihre Währung, der Südseefranc, jetzt nicht mehr an den Franc, sondern an den Euro gekoppelt ist. Es sei der Vollständigkeit halber erwähnt, das die Währung der niederländischen Antillen und Aruba an den Dollar, nicht an den Euro gekoppelt ist.
Geschichte des Euro
Euro ist die gemeinsame Währung verschiedener Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Der Name leitet sich ab von Europa. "Erfunden" wurde er von einer Schülergruppe aus Spanien, die 1996 damit einen Wettbewerb der EU gewinnen konnte.
Die Geschichte des Euro beginnt mit den Römischen Verträgen, die am 25. März 1957 unterzeichnet wurden und 1958 in Kraft traten. Mit ihnen wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG gegründet.
1958 hatte die EWG 6 Mitglieder: Deutschland, Frankreich, Italien und die Benelux-Staaten: Belgien, die Niederlande und Luxembourg.
1973 kamen hinzu: Dänemark, Großbritannien und Irland.
1981 wurde sie um Griechenland erweitert und
1986 um Portugal und Spanien. Die Europäische Gemeinschaft hatte damit 12 Mitlieder
1995 kamen die einst neutralen Länder Finnland, Österreich und Schweden hinzu.
Zu diesen 15 Mitgliedern kamen
2004 weitere zehn Staaten hinzu:
- die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen
- die westslawischen Staaten Polen, Tschechien und Slowakei
- im Südosten Ungarn und Slowenien
- sowie die Inselstaaten Malta und Zypern
2007 erfolgte eine neuerliche Erweiterung um Rumänien und Bulgarien.
Aussehen der Eurobanknoten
Die sieben Stückelungen der Euro-Banknoten verkörpern das gemeinsame Gestaltungsthema „Zeitalter und Stile in Europa“ und stellen Baustile aus sieben Epochen der europäischen Kulturgeschichte dar. Sie sind seit dem 1. Januar 2002 gesetzliches Zahlungsmittel in allen an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Sie wurden von dem österreichischen Künstler Robert Kalina entworfen. Seinem Entwurf liegt das Thema "Zeitalter und Stile in Europa" zu Grunde. Die Euro-Banknoten stellen die Architekturstile aus sieben Epochen der europäischen Kulturgeschichte dar: Klassik auf dem 5-Euro-Schein, Romanik auf dem 10-Euro-Schein, Gotik auf dem 20-Euro-Schein, Renaissance auf dem 50-Euro-Schein, Barock und Rokoko auf dem 100-Euro-Schein, Eisen- und Glasarchitektur auf dem 200-Euro-Schein und moderne Architektur des 20. Jahrhunderts auf dem 500-Euro-Schein. Fenster und Tore sind Hauptelemente auf der Vorderseite der Noten, während Brücken Hauptelemente auf der Rückseite sind. Die Abbildungen stellen dabei aber kein bestimmtes Bauwerk, sondern ein typisches architektonisches Beispiel jeder Epoche dar.
Quelle: Deutsche Bundesbank
Buchstabencodes
Der Buchstabe in der Kontrollnummer der Euroscheine, sowie der erste Buchstabe im Druckereicode stehen für ein bestimmtes Land oder eine Druckerei. Die Codes sind auf der folgenden Seite abrufbar:
http://www.ecb.int/euro/banknotes/html/index.de.html#main
Ländercodes der ersten Serie (ES1)
Siehe ES1
Druckereicodes der ersten Serie
Siehe ES1
Buchstabencodes der zweiten Serie (ES2 oder Europa-Serie)
Siehe ES2