Ungültigkeitsmerkmale: Unterschied zwischen den Versionen
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Sammlermuster wurden mittels '''Aufdruck''' des Wortes "MUSTER" in einer '''Druckerei''' aus '''umlauffähigen Papiergeld''' hergestellt, welches durch die Inflation wertlos gewordenen war und wurden dadurch an Sammler verkaufbar gemacht. Als Ausgangsmaterial wurde sowohl kassenfrisches, als auch stark umgelaufenes Papiergeld verwendet. Sammlermuster wurden in Kassenkuverts ausgeliefert. Der technische und organisatorische Aufwand war recht hoch, da zur Herstellung eine Druckerei und außerdem die Kassenkuverts benötigt wurden. | Sammlermuster wurden mittels '''Aufdruck''' des Wortes "MUSTER" in einer '''Druckerei''' aus '''umlauffähigen Papiergeld''' hergestellt, welches durch die Inflation wertlos gewordenen war und wurden dadurch an Sammler verkaufbar gemacht. Als Ausgangsmaterial wurde sowohl kassenfrisches, als auch stark umgelaufenes Papiergeld verwendet. Sammlermuster wurden in Kassenkuverts ausgeliefert. Der technische und organisatorische Aufwand war recht hoch, da zur Herstellung eine Druckerei und außerdem die Kassenkuverts benötigt wurden. | ||
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Version vom 15. August 2015, 21:18 Uhr
Ungültigkeitsmerkmale dienen dazu Schein- und Notenformulare als ungültig zu kennzeichnen, so dass sie für den Umlauf und für die Einlösung bei einer Kasse ungeeignet sind.
Entwertungen
Eigentlich alle Scheine und Banknotenformulare werden am Ende ihres Lebenszyklus mit einem Ungültigkeitsmerkmal versehen, nämlich dann, wenn sie das letzte Mal eingelöst wurden und wegen Abnutzung oder weil der Typ von Geldzeichen aufgerufen wurde, nicht wieder in den Umlauf gegeben werden. Stattdessen werden sie vom Herausgeber gelöscht, entwertet und durch ein Ungültigkeitsmerkmal kenntlich gemacht, schon bevor sie schließlich vernichtet werden. Meist sind solche Exemplare durch grobe Lochungen gekennzeichnet, aber es gibt auch andere Ungültigkeitsmerkmale, die für eine Entwertung Verwendung finden, z.B. Stempel oder Abschneidungen. Der technische Aufwand zur Darstellung dieser Ungültigkeitsmerkmale ist recht niedrig, da er auch in den Kassen durchgeführt werden musste.
Spezialdrucke
Solche Formulare, welche mit Bedacht nicht für den Umlauf hergestellt wurden, erhalten das Ungültigkeitsmerkmal bereits zu Beginn ihres Lebenszyklusses, fast immer in der herstellenden Druckerei. Ihre Herstellung dient anderen Zwecken als dem Umlauf, nämlich zu Testzwecken in der Druckerei, als Druckmuster für Kunden, oder bei neu auszugebenden Typen von Geldzeichen als Anschauungs- und Vergleichsmaterial für die Kassen. Solche Exemplare werden in der Regel bereits in der Druckerei per zusätzlichem Aufdruck gekennzeichnet. Naturgemäß verwendet jede Druckerei etwas andersartige Merkmale, die sich im Verlaufe der Zeit auch ändern können. Der technische Aufwand zur Darstellung dieser gedruckten Ungültigkeitsmerkmale ist recht hoch.
Fälschungen
Auch Fälschungen haben, wenn sie angehalten wurden, das Ende ihres Lebenszyklusses erreicht, erhalten aber eine andere Behandlung als verschlissene oder aufgerufene Geldzeichen. Meist werden die Geldzeichen von den Kassen und vom Herausgeber begutachtet, per Vermerk und Falschstempel gekennzeichnet und mit einer Angabe über die Fälschungsklasse versehen. Für die Behandlung von Fälschungen gab es exakte Vorschriften, die in der Hochinflation jedoch nicht immer eingehalten wurden, so dass auch einfachere Kennzeichnungen vorkommen, z.B. nur handschriftliche Vermerke, Durchstreichungen oder nur Falschstempelungen.
Sammlermuster
Sammlermuster wurden mittels Aufdruck des Wortes "MUSTER" in einer Druckerei aus umlauffähigen Papiergeld hergestellt, welches durch die Inflation wertlos gewordenen war und wurden dadurch an Sammler verkaufbar gemacht. Als Ausgangsmaterial wurde sowohl kassenfrisches, als auch stark umgelaufenes Papiergeld verwendet. Sammlermuster wurden in Kassenkuverts ausgeliefert. Der technische und organisatorische Aufwand war recht hoch, da zur Herstellung eine Druckerei und außerdem die Kassenkuverts benötigt wurden.
Wertüberdrucke
Die ursprüngliche Wertangabe auf umlauffähigem Papiergeld wurde mittels Wertüberdruck ungültig gemacht und mit einer neuen Wertangabe versehen, wodurch Papiergeldformulare, die mit ihrer ursprünglichen Wertangabe durch die Inflation wertlos gewordenen waren, mit neuer Wertstufe noch benutzbar gemacht werden konnten. Als Ausgangsmaterial druck- bzw. kassenfrisches Papiergeld verwendet. Der technische und organisatorische Aufwand war recht hoch, da zur Herstellung eine Druckerei und die als Blankets verwendeten druckfrischen Noten benötigt wurden.
Morphologische Einteilung
Untenstehende Auflistung orientiert sich ausschließlich an formalen Eigenschaften der Ungültigkeitsmerkmale (morphologische Einteilung), nach:
- Aufdruck (D)
- Stempel (S)
- Lochung (L)
- Handschrifen (H)
- Abschneidungen (A)
- Formular (F)
Verwendete Abkürzungen
RD (Reichsdruckerei), WDL (VEB Wertdruckerei Leipzig), BD (Bundesdruckerei), G&D (Giesecke & Devrient)
, FZ (Firmenzeichen)
Inhaltsverzeichnis
- 1 Aufdrucke (D)
- 1.1 Aufdrucke, Text
- 1.1.1 MUSTER, RD, rot
- 1.1.2 MUSTER, G&D, rot
- 1.1.3 Mufter, FZ WB, rot
- 1.1.4 MUSTER, Königsberg, schwarz
- 1.1.5 MUSTER, Goznak, rot
- 1.1.6 Sammler-MUSTER, RD, rot
- 1.1.7 Musterdruck, G&D, rot
- 1.1.8 Muster-Abdruck-werthlos, RD, schwarz
- 1.1.9 Mufterabdruck-Wertlos, RD, rot
- 1.1.10 Mufterabdruck Wertlos, RD, rot
- 1.1.11 Muster Abdruck-Wertlos, RD, rot
- 1.1.12 Druckprobe, RD, rot
- 1.1.13 Wertlos, FZ E, rot
- 1.1.14 WERTLOS, FZ OO, grau
- 1.1.15 Wertlos, RD, rot
- 1.1.16 Wertlos, Büxenstein, rot
- 1.1.17 SPECIMEN, BD, rot
- 1.2 Aufdrucke, Form
- 1.1 Aufdrucke, Text
- 2 Stempel (S)
- 3 Handschriftlich (H)
- 4 Lochung (L)
- 5 Abschneidung (A)
- 6 Formular (F)
- 7 Literaturnachweis
Aufdrucke (D)
Aufdrucke, Text
MUSTER, RD, rot
MUSTER, G&D, rot
Mufter, FZ WB, rot
MUSTER, Königsberg, schwarz
MUSTER, Goznak, rot
Sammler-MUSTER, RD, rot
Musterdruck, G&D, rot
Muster-Abdruck-werthlos, RD, schwarz
Mufterabdruck-Wertlos, RD, rot
Mufterabdruck Wertlos, RD, rot
Muster Abdruck-Wertlos, RD, rot
Druckprobe, RD, rot
Wertlos, FZ E, rot
WERTLOS, FZ OO, grau
Wertlos, RD, rot
Wertlos, Büxenstein, rot
SPECIMEN, BD, rot
Aufdrucke, Form
Durchstreichung, KVG BS, rot
Stempel (S)
Stempel, Text
Falsch! Prüfungsstelle Reichsbankhauptkasse, RB, rot
Wertlos, RD, schwarz
Wertlos Reichsbank, RB, blau
falsch, blau
MUSTER
ENTWERTET, blau
Stempel, Form
Wellenbalken
Handschriftlich (H)
Handschriftlich, Text
Ungültig, RD, schwarz
Muster – Wertlos!, RD, rot
Handschriftlich, Form
Durchstreichung, RD, rot
Lochung (L)
Lochung, Text
DRUCKPROBE, RB
MUSTER, G&D
MUSTER, WDL
NICHT GÜLTIG, Hzgl. BS Finanzkollegium
UNGÜLTIG, Stadt Bingen
Lochung, Form
feine Lochung
grobe Lochung
Abschneidung (A)
Die Entwertung durch Abschneidung von Ecken war insbesondere bei Zinsscheinen üblich. Sie wird für Reichsanleihen wie folgt beschrieben (1):
1909: "Die eingelösten Zinsscheine sind sofort nach der Einlösung - wenn irgend tunlichst bis zur Abnahme der Tageskasse - durch Abschneiden der unteren linken Ecke zu entwerten ..."
20967 v. 12.6.1919: "Die Entwertung der Zinsscheine der Reichsschuld hat seitens der amtlichen Dienststellen durch Abschneiden der beiden linken Ecken zu erfolgen, in der Form, dass hierbei die Hälfte der Schmalseite und ein gleichgroßer Teil der Längsseite abgetrennt wird, so dass beide Schnitte in der Mitte der linken Schmalseite zusammentreffen und dort einen rechten Winkel bilden."
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei wellenförmigen Randabschneidungen um keine Entwertung, sondern um ein Sicherheitsmerkmal. Der Rand wurde vor der Ausgabe von Hand abgeschnitten und in der Bank aufbewahrt. Bei der Einlösung des in Umlauf gesetzten Geldzeichens wurde der abgeschnittene Rand wieder heraus gesucht. Passten Rand und Geldzeichen zusammen, war dies ein eindeutiges Kennzeichen der Echtheit, denn jeder Scherenschnitt war einzigartig und damit so gut wie nicht kopierbar. Bei westphälischen Zinscoupons findet sich dieses Sicherheitsmerkmal ebenfalls.
Formular (F)
Formular mit Siegel, RB
Literaturnachweis
- (1) Sammlung der Bestimmungen für den inneren Dienst der Reichsbank 1909, Band III, S.87, §108
- Aktualisierung zu (1) 20967 v. 12.6.1919