Rentenbank: Unterschied zwischen den Versionen
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1924 wurde die Rentenmark offiziell durch die Reichsmark ersetzt, blieb jedoch im Umlauf. Da die Hypotheken nicht so schnell wie geplant zurückgezahlt werden konnten wurden selbst 1939 und 1940 noch neue Rentenmarkscheine (mit Datum 30. Januar 1937) ausgegeben. | 1924 wurde die Rentenmark offiziell durch die Reichsmark ersetzt, blieb jedoch im Umlauf. Da die Hypotheken nicht so schnell wie geplant zurückgezahlt werden konnten wurden selbst 1939 und 1940 noch neue Rentenmarkscheine (mit Datum 30. Januar 1937) ausgegeben. | ||
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Aktuelle Version vom 20. März 2008, 10:47 Uhr
Die Deutsche Rentenbank
Die deutsche Rentenbank wurde am 16. Oktober 1923 gegründet und verfolgte den doppelten Zweck einer Entlastung der deutschen Reichsfinanzen und der Beschaffung wertbeständiger Zahlungsmittel. Diese Zahlungsmittel waren in Ermangelung von Gold oder Devisen, welche der verarmten deutschen Wirtschaft nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung standen, durch Grundschulden und Schuldverschreibungen der gesamten deutschen Wirtschaft in Höhe von 3200 Millionen Rentenmark gedeckt, wobei die Rentenmark der alten Friedensmark, der Goldmark, gleichgestellt wurde.
Auf Basis der mit 6% in Gold verzinslichen und auf Gold lautenden Grundschulden und Schuldverschreibungen stellte die Deutsche Rentenbank mit 5% in Gold verzinsliche, auf Gold lautende, Rentenpfandbriefe aus. Die Rentenbriefe dienten als Deckung für die von der Deutschen Rentenbank auszugebenden Rentenbankscheine; die Deutsche Rentenbank war verpflichtet, diese jederzeit auf Verlangen derart gegen die Rentenbriefe einzulösen, dass auf 500 Rentenmark ein Rentenbrief über 500 Goldmark mit Zinsenlauf vom nächsten Fälligkeitstermin ab gewährt wurde.
Keinesfalls durfte die Bank mehr als den Betrag des Kapitals und der Grundrücklage (3200 Millionen Rentenmark) in Rentenbankscheinen ausgeben. Die Rentenbankscheine waren nicht gesetzliches Zahlungsmittel, sie waren aber an den öffentlichen Kassen als Zahlungsmittel anzunehmen, und die gesetzlichen Vorschriften über Geldzeichen fanden auf sie Anwendung. Gesetzliches Zahlungsmittel blieb nach wie vor die Papiermark, die nach Stilllegung der Notenpresse nicht mehr willkürlich für die Zwecke des Reichs vermehrt werden durfte. Die Rentenbankscheine sollten nebenher dem Verkehr als behelfsmäßiges, wertbeständiges Zahlungsmittel dienen.
Ein Hauptziel der Verordnung war die Befreiung der Reichsbank von der Last der Finanzierung der Bedürfnisse des Reichs und die Abwälzung dieser Last auf die private Wirtschaft für eine Übergangszeit, in der die Ausgleichung des Budgets nach Möglichkeit durchgeführt werden sollte.
Die Ausgabe der Rentenbankscheine erfolgte am 15. November 1923. Die Rentenbankscheine wurde auf drei Weisen in Umlauf gebracht: einmal durch die unmittelbaren Zahlungen des Reichs und der Länder für Gehälter, Löhne und dergleichen und zur Bestreitung der sachlichen Unkosten; zweitens auf dem Umwege über die Reichsbank durch Einwechselung der Papiermark in die Rentenmark zwecks Zurückziehung der durch das Reich bei der Reichsbank diskontierten Schatzanweisungen und schließlich ebenfalls auf dem Wege über die Reichsbank und die Privatnotenbanken durch Kreditgewährung an die Wirtschaft; diese Kreditgewährung erfolgte in Rentenmark, aber auf Goldbasis.
Die Rentenmark war an den Dollar gekoppelt mit einem fixen Wechselkurs von 4,2 Rentenmark für einen Dollar. Eine Rentenmark entsprach einer Billion Mark aus der Inflationszeit.
1924 wurde die Rentenmark offiziell durch die Reichsmark ersetzt, blieb jedoch im Umlauf. Da die Hypotheken nicht so schnell wie geplant zurückgezahlt werden konnten wurden selbst 1939 und 1940 noch neue Rentenmarkscheine (mit Datum 30. Januar 1937) ausgegeben.
Deutsches Reich: Ro-154a, 1 Rentenmark, 1923, Vorderseite
Deutsches Reich: Ro-166b, 1 Rentenmark, 1937, Vorderseite