Deutsche Geldgesetzgebung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Reichsgesetzblatt (RGBl.) war für das Deutsche Reich als amtliches Verkündungsblatt die Fortführung der Bundesgesetzblätter des Norddeutschen und des Deutschen Bundes. Bei den Verkündungen handelte es sich um Gesetze, Bekanntmachungen, Verordnungen, Verträge, etc..
 
Das Reichsgesetzblatt (RGBl.) war für das Deutsche Reich als amtliches Verkündungsblatt die Fortführung der Bundesgesetzblätter des Norddeutschen und des Deutschen Bundes. Bei den Verkündungen handelte es sich um Gesetze, Bekanntmachungen, Verordnungen, Verträge, etc..
  
Die Ausgaben der Reichsgesetzblätter erschienen über das Jahr verteilt als einzelne Blätter/dünne Hefte. Daneben gab es jährlich sowohl ein Sachregister und als auch eine chronologische Übersicht über die Verkündungen in diesem Zeitraum. Ausgaben, Register und Übersichten wurden von den Abnehmern üblicherweise zu Jahresbänden gebunden. Als Deckblatt des jahresbandes wurde das Deckblatt der chronologischen Jahresübersicht verwendet. Die dort in Klammern angegeben Spanne bezeichnet die seit dem Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes fortgeschriebene Nummer der enthaltenen Verkündungen. Die darunter angegebene Spanne bezeichnet die Anzahl der Ausgaben/Hefte des jeweiligen Jahres.  
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Die Ausgaben der Reichsgesetzblätter erschienen über das Jahr verteilt als einzelne Blätter/dünne Hefte. Daneben gab es jährlich sowohl ein Sachregister und als auch eine chronologische Übersicht über die Verkündungen in diesem Zeitraum. Ausgaben, Register und Übersichten wurden von den Abnehmern üblicherweise zu Jahresbänden gebunden. Als Deckblatt des Jahresbandes fand das Deckblatt der chronologischen Jahresübersicht Verwendung. Die dort in Klammern angegeben Spanne bezeichnet die seit dem Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes fortgeschriebene Nummer der enthaltenen Verkündungen. Die darunter angegebene Spanne bezeichnet die Anzahl der Ausgaben/Hefte des jeweiligen Jahres.  
  
 
Das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes erschien von 1867 bis Anfang 1871 (1871 Ausgabe 3, S.5, Bekanntmachung Nr. 606).  Das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes erschien ausschließlich 1871 (1871 Ausgabe 4, S.7 bis 1871 Ausgabe 17, S.94, Bekanntmachung Nr. 635). Die Ausgabe 1871 Nr. 19 wurde erstmalig als Reichsgesetzblatt bezeichnet. Die chronologische Übersicht des Jahres 1871 führte zwar nur die Benennung Reichs=Gesetzblatt, behandelt aber sämtliche Ausgaben dieses Jahres.   
 
Das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes erschien von 1867 bis Anfang 1871 (1871 Ausgabe 3, S.5, Bekanntmachung Nr. 606).  Das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes erschien ausschließlich 1871 (1871 Ausgabe 4, S.7 bis 1871 Ausgabe 17, S.94, Bekanntmachung Nr. 635). Die Ausgabe 1871 Nr. 19 wurde erstmalig als Reichsgesetzblatt bezeichnet. Die chronologische Übersicht des Jahres 1871 führte zwar nur die Benennung Reichs=Gesetzblatt, behandelt aber sämtliche Ausgaben dieses Jahres.   

Version vom 24. März 2013, 14:51 Uhr

Deutsche Geldgesetzgebung

Preußische Gesetz-Sammlung

Reichsgesetzblatt, Bundesgesetzblatt des Norddeutschen und Deutschen Bundes

Das Reichsgesetzblatt (RGBl.) war für das Deutsche Reich als amtliches Verkündungsblatt die Fortführung der Bundesgesetzblätter des Norddeutschen und des Deutschen Bundes. Bei den Verkündungen handelte es sich um Gesetze, Bekanntmachungen, Verordnungen, Verträge, etc..

Die Ausgaben der Reichsgesetzblätter erschienen über das Jahr verteilt als einzelne Blätter/dünne Hefte. Daneben gab es jährlich sowohl ein Sachregister und als auch eine chronologische Übersicht über die Verkündungen in diesem Zeitraum. Ausgaben, Register und Übersichten wurden von den Abnehmern üblicherweise zu Jahresbänden gebunden. Als Deckblatt des Jahresbandes fand das Deckblatt der chronologischen Jahresübersicht Verwendung. Die dort in Klammern angegeben Spanne bezeichnet die seit dem Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes fortgeschriebene Nummer der enthaltenen Verkündungen. Die darunter angegebene Spanne bezeichnet die Anzahl der Ausgaben/Hefte des jeweiligen Jahres.

Das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes erschien von 1867 bis Anfang 1871 (1871 Ausgabe 3, S.5, Bekanntmachung Nr. 606). Das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes erschien ausschließlich 1871 (1871 Ausgabe 4, S.7 bis 1871 Ausgabe 17, S.94, Bekanntmachung Nr. 635). Die Ausgabe 1871 Nr. 19 wurde erstmalig als Reichsgesetzblatt bezeichnet. Die chronologische Übersicht des Jahres 1871 führte zwar nur die Benennung Reichs=Gesetzblatt, behandelt aber sämtliche Ausgaben dieses Jahres.

1917 wurde das "Haupt=Sachverzeichnis zum Bundes= und Reichs=Gesetzblatte von 1867 bis 1916" veröffentlicht.

Seit 1919 erschienen die chronologischen Übersichten getrennt nach dem ersten und dem zweiten Halbjahr. Seit 1922 wurden die Ausgaben in zwei Serien/Teilen mit eigener Seitenzählung und Übersichten ausgegeben. Die Geldgesetzgebung wurde in Teil II veröffentlicht.

Die letzten Ausgaben des Reichsgesetzblattes erschienen im April 1945.

Die nachfolgende Einteilung beruht auf der Benennung der Chronologischen Übersichten.

Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1867 - 1870

Reichsgesetzblatt 1871 - 1921

1871 1872 1873 1874 1875 1876 1877 1878 1879
1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889
1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1887 1898 1899
1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909
1910 1911 1912 1913 1914 1915 1916 1917 1918 1919
1920 1921


Reichsgesetzblatt 1922 - 1945 I/II

Teil I

1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929
1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939
1940 1941 1942 1943 1944 1945


Teil II

1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929
1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939
1940 1941 1942 1943 1944 1945

Bundesgesetzblatt

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