Aufsatz: Das deutsche Flottengeld: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | '''Von einer Reihe von Kriegsschiffen sind Wertmarken bekannt, von der ''S.M.S. Hindenburg'' und ''S.M.S. Thüringen'' auch Papiergeld.''' |
Version vom 3. März 2007, 13:00 Uhr
Peter-Hannes Lehmann
Das deutsche Flottengeld
in: Norddeutsches Jahrbuch für Münzkunde und verwandte Gebiete
Band I
1979
Seiten 249 - 272
Verlag des Auktionshauses Tiejen * Co., Hamburg
Die im Jahre 1909 vom Reichs-Marine-Amt herausgegebenen "Bestimmungen über den Dienst an Bord" enthalten die "Vorschriften für die Verwaltung der Schiffskantinen", in der auch die Ausgabe von Wertmarken (Kantinengeldern) geregelt wird. Unter § 15 heißt es:
"Die Kantinenartikel sollen in der Regel nur gegen Barzahlung verabfolgt werden. Der Kommandant ist indes befugt, im Auslande die Verausgabung von Wertmarken anzuordnen oder ausnahmsweise von Fall zu Fall zu gestatten, dass der Kaufpreis der Mannschaft gestundet wird ..."
Eine unwesentlich geänderte Fassung dieser Vorschrift galt auch bei der Kriegsmarine des III. Reiches. Die Reichsmarine der Weimarer Republik hatte den Text aus Kaisers Zeiten übernommen.
Von einer Reihe von Kriegsschiffen sind Wertmarken bekannt, von der S.M.S. Hindenburg und S.M.S. Thüringen auch Papiergeld.