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Aktuelle Version vom 22. März 2018, 10:46 Uhr
Der Scheck (auch Check, Cheque) ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung eines Kunden eines Kreditinstituts an den Bankier (Bezogener) enthält, an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort auf Sicht (d. h. gegen Vorlage des Papiers beim Angewiesenen) eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Beim Verrechnungsscheck erfolgt die Zahlung nicht in bar, sondern im Wege der Gutschrift beim Begünstigten.
Der Scheck ist eine Urkunde und ein "geborenes Orderpapier". Der Scheck wird daher grundsätzlich mittels Indossament übertragen. In der Praxis verwenden die Kreditinstitute aber meist gekorene Inhaberschecks. Ein Scheck ist formgebunden (Scheckstrenge), aber nicht formulargebunden.
Der wesentliche Unterschied zum Wechsel besteht darin, dass ein Scheck nur auf einen Bankier gezogen werden darf, bei welchem der Aussteller ein Guthaben hat. Ein Scheck dient daher – anders als der Wechsel – nicht dem Kreditverkehr, sondern nur dem Zahlungsverkehr. Außerdem kann ein Scheck durch den Bezogenen abgelehnt werden. Um diese "Scheckschwäche" auszugleichen, wurden in der Praxis verschiedene Formen garantierter Schecks eingeführt. Das bekannteste Beispiel eines garantierten Schecks war der bis zum 1. Januar 2002 übliche Eurocheque.