Bank: Bankfirma Wachenfeld & Gumprich: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Die 1881 in Schmalkalden gegründete Privatbankfirma Wachenfeld & Gumprich betrieb zeitweise bis zu 7 Filialen, unter anderem in Steinbach-Hallenberg, Bad Liebenstein und Brotterode, und beschäftigte dabei rund 30 Mitarbeiter. Gesellschafter der 1930 in eine Kommanditgesellschaft umgewandelten Privatbank waren die Erben von Else Wachenfeld sowie die Familie Gumprich. Nachdem die Familie Gumprich 1938 als Gesellschafter verdrängt wurde, schickte die Bank für deutsche Industrie-Obligationen ihren stellvertretenden Direktor, Hans von Dadelsen, mit 100.000 Reichsmark nach Schmalkalden, die Bank hieß von nun an Wachenfeld's Erben & von Dadelsen. 1949 wurde das Bankhaus Wachenfeld's Erben & von Dadelsen aus dem Handelsregister gelöscht, nachdem die Wiederaufnahme privater Bankgeschäfte in der SBZ im Frühjahr 1949 per Gesetz verboten wurde. | ||
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<Center><gallery widths="400" heights="300" perrow="3" caption="Notgeldausgaben aus Zella-Mehlis und Kleinschmalkalden, Scheck aus den 40er Jahren"> | <Center><gallery widths="400" heights="300" perrow="3" caption="Notgeldausgaben aus Zella-Mehlis und Kleinschmalkalden, Scheck aus den 40er Jahren"> |
Aktuelle Version vom 12. Dezember 2017, 02:47 Uhr
Die 1881 in Schmalkalden gegründete Privatbankfirma Wachenfeld & Gumprich betrieb zeitweise bis zu 7 Filialen, unter anderem in Steinbach-Hallenberg, Bad Liebenstein und Brotterode, und beschäftigte dabei rund 30 Mitarbeiter. Gesellschafter der 1930 in eine Kommanditgesellschaft umgewandelten Privatbank waren die Erben von Else Wachenfeld sowie die Familie Gumprich. Nachdem die Familie Gumprich 1938 als Gesellschafter verdrängt wurde, schickte die Bank für deutsche Industrie-Obligationen ihren stellvertretenden Direktor, Hans von Dadelsen, mit 100.000 Reichsmark nach Schmalkalden, die Bank hieß von nun an Wachenfeld's Erben & von Dadelsen. 1949 wurde das Bankhaus Wachenfeld's Erben & von Dadelsen aus dem Handelsregister gelöscht, nachdem die Wiederaufnahme privater Bankgeschäfte in der SBZ im Frühjahr 1949 per Gesetz verboten wurde.