Phantomschein: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einem Phantomschein versteht man eine Banknote, deren Existent in einem Katalog berichtet wird, deren Eixtenz aber widerlegt ist.
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Unter einem Phantomschein versteht man eine Banknote, deren Existenz in einem Katalog berichtet wird, deren Eixtenz aber widerlegt ist. Viele Beispiele davon finden sich unter [[Fehler im SCWPM]]
Viele Beispiele davon finden sich unter [[Fehler im SCWPM]]
 

Version vom 17. Dezember 2012, 17:16 Uhr

Unter einem Phantomschein versteht man eine Banknote, deren Existenz in einem Katalog berichtet wird, deren Eixtenz aber widerlegt ist. Viele Beispiele davon finden sich unter Fehler im SCWPM