Salomonen: Unterschied zwischen den Versionen
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*'''Devisenbestimmungen:''' Die Einfuhr von Fremd- und Landeswährungen ist unbegrenzt, bei der Einfuhr von Fremdwährungen besteht ab einem Betrag im Gegenwert von 250 SBD Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen muss deklariert werden. | *'''Devisenbestimmungen:''' Die Einfuhr von Fremd- und Landeswährungen ist unbegrenzt, bei der Einfuhr von Fremdwährungen besteht ab einem Betrag im Gegenwert von 250 SBD Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen muss deklariert werden. | ||
− | *'''Bemerkungen:''' | + | *'''Bemerkungen:''' Die Münzen zu 1 und 2 Cent sind im Umlauf kaum noch zu finden. |
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Version vom 1. August 2009, 15:31 Uhr
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Salomonen Solomon Islands |
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